Harzgeld auch Harzergeld (resin fee)
Veröffentlicht am: 15.04.2008 um 00:20 Uhr | Redaktionelle Verantwortung: Rafael Müller, Chefredakteur AD HOC NEWS
Früher eine Gebühr für die Erlaubnis, das Sammeln von Harz (als Tätigkeit: harzen) in herrschaftlichen oder gemeindlichen Wäldern gewerblich betreiben zu dürfen (Harzrecht). -Der Harzer ritzt dem Stamm des Baumes an und fängt das ausfliessende Harz (Mischung aus ungefähr 70 % Kolophonium und 30% Terpentin) in darunter angebrachten Behältern auf. Weil das Harzen bei den Nadelhölzern (Fichten, Kiefern, Lärchen) leicht zu Verletzungen des Baumes (Harzlachten) führt, wurden nur zuverlässige Männer als Harzer zugelassen und mit einem Harzbrief zur Berechtigung des Harzens ausgestattet.
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