Hauptverwaltungs-Vorschrift, Bank

Hauptverwaltungs-Vorschrift (administrative centre regulation)

Veröffentlicht am: 15.04.2008 um 00:20 Uhr | Redaktionelle Verantwortung: Rafael MĂŒller, Chefredakteur AD HOC NEWS

Eine Bank, die in einem Mitgliedsland der EU die Erlaubnis zur GeschÀftstÀtigkeit von der zustÀndigen Aufsichtsbehörde hat, muss am angegebenen Sitz auch ihre Hauptverwaltung haben

Eine Bank, die in einem Mitgliedsland der EU die Erlaubnis zur GeschĂ€ftstĂ€tigkeit von der zustĂ€ndigen Aufsichtsbehörde hat, muss am angegebenen Sitz auch ihre Hauptverwaltung haben. Rechtsquelle ist Artikel 11, Abs. 2 der Richtlinie 2006/48/EG des EuropĂ€ischen Parlaments und des Rates vom 14. Juni 2006 ĂŒber die Aufnahme und AusĂŒbung der TĂ€tigkeit der Kreditinstitute (Neufassung).

© UniversitÀtsprofessor Dr. Gerhard Merk, UniversitÀt Siegen

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