BÖRSENLEXIKON ARTIKEL

Idle, Deutschen

Idle money (so auch im Deutschen gesagt; seltener: Horte)

Bargeld, das in den Kassen der Unternehmen oder bei Privathaushalten verwahrt wird. Ob diese BetrĂ€ge durch hohe Zinsanreize seitens der Banken dem Markt zugefĂŒhrt werden (wie dies in manchen Modellen der Nationalökonomik unterstellt wird), ist zu bezweifeln, weil die Motive der Kassenhaltung Ă€usserst vielschichtig sind. Siehe Abwartehaltung, Attentismus, Eventual-Kasse, Geldbestand, sektoraler, Horten, LiquiditĂ€tsprĂ€ferenz, OpportunitĂ€tskosten, Reservesockel, Unsicherheit. IFRS: Offizielle AbkĂŒrzung fĂŒr International Financial Reporting Standards. -Zu unterschieden ist zwischen den vom International Accounting Standards Board (IASB) herausgegebenen Regelwerk, im Jargon "full IFRS" genannt einerseits und den Vorschriften, wie sie fĂŒr die EU fĂŒr verbindlich erklĂ€rt wurden andererseits; diese werden offiziell "IFRS as adopted in the EU" genannt und im Jargon "EU-IFRS" abgekĂŒrzt. -Bei der Übernahme der "full IFRS" in die EU (auch Endorsement-Prozess genannt) wirken verschiedene Stellen mit, nĂ€mlich die EuropĂ€ische Kommission; ihr obliegt das Initiativrecht; sie lĂ€sst sich von der EuropĂ€ischen Beratenden Gruppe fĂŒr die Vorlage von AbschlĂŒssen (European Financial Reporting Advisory Group, EFRAG) hinsichtlich einer Übernahmeempfehlung (endorsement advice) beraten, die ihrerseits eine EFRAG- SachverstĂ€ndigengremium (Technical Expert Group, TEG) mit der Ausarbeitung betraut der unter Vorsitz der Kommission tagende Regelungsauschuss fĂŒr Rechnungslegung (Accounting Regulatory Committee, ARC) als Vertretung der Mitgliedsstaaten der EU der Ministerrat der EU und das EuropĂ€ische Parlament. -Damit der Endorsement- Prozess auch in sich widerspruchsfrei verlĂ€uft, wurde mit Beschluss der Kommission im Juli 2006 eine eigene Regelempfehlung-PrĂŒfgruppe (Standard Advice Review Group, SARG) eingesetzt. Sie besteht aus höchstens sieben Mitgliedern, und zwar aus unabhĂ€ngigen SachverstĂ€ndigen und hochrangigen Vertretern von nationalen Regelerstellern. Siehe Bewertbarkeit, Enforcement-Prozess, International Financial Reporting Standards, Ausschuss-Wahn, IFRS-Dialekte.

© UniversitÀtsprofessor Dr. Gerhard Merk, UniversitÀt Siegen