BĂRSENLEXIKON ARTIKEL
Immobiliengutachten (real estate valuation)
Alle Banken, die GrundstĂŒcke, grundstĂŒcksgleiche Rechte und GebĂ€ude beleihen, verpflichten die Aufsichtsbehörden, den Beleihungswert in bestimmten AbstĂ€nden (in Deutschland derzeit: alle drei Jahre) neu zu ermitteln. Auch die Art und Weise der Wertermittlung ist vorgeschrieben. Vgl. zur Bewertung in Fonds auch Jahresbericht 2004 der BaFin, S. 181.

