BÖRSENLEXIKON ARTIKEL

Indexgeld, Bindung

Indexgeld (index money)

Die vertragliche Bindung von lĂ€ngerfristigen Geldforderungen an einen Preisindex zum Zwecke der Wertsicherung. Denn bei der Verwendung des Geldes als KreditĂŒbertragungsmittel entstehen dem GlĂ€ubiger bei Geldwertverschlechterung Verluste. -Die Rechtsordnung verbietet in der Regel solche VertrĂ€ge, weil sie zu einer Funktionsspaltung des gesetzlichen Zahlungsmittels fĂŒhren. Es wĂŒrde zwar noch als Recheneinheit und Zwischentauschmittel verwendet, aber nicht mehr als Wertspeicher. -Um sich gegen Wertminderungen zu schĂŒtzen, bleibt aber vor allem das Mittel der Zinsgleitklauseln (sliding-scale interests). Hier kann und darf man die Höhe des zu zahlenden Zinses an die Inflationsrate binden. Siehe auch Anlagesubstitution, Anleihe, indexgebundene, Emission, indexierte, Euro-Notes, Futures, Goldpreis, Hafen, sicherer, Indexfonds, MenĂŒkosten, Swaps, inflationsindexierte.

© UniversitÀtsprofessor Dr. Gerhard Merk, UniversitÀt Siegen