BĂRSENLEXIKON ARTIKEL
Infrastrukturfonds (infrastructure fund)
Wenn nicht anders definiert, das Sondervermögen einer Kapitalanlagegesellschaft, das teils aus öffentlichen Mitteln, teils durch Einlagen privater Wirtschaftssubjekte (in der Regel nur von Banken) gespeist wird, und in der deutschen Gesetzessprache Ăffentlich-Privater Partnerschaftsfonds (ĂPP) genannt. Zweck des Fonds ist es, bestimmte Vorhaben vor allem im Strassenbau und bei der Errichtung von SchulgebĂ€uden und SportstĂ€tten zu finanzieren sowie die erstellten Einrichtungen zu verwalten. Siehe Public Private Partnerships. Vgl. Jahresbericht 2006 der BaFin, S. 147 (Erleichterungen fĂŒr ĂPP-Fonds).

