BÖRSENLEXIKON ARTIKEL

Insider-Papiere, GemĂƒÆ’Ă‚Â€ss

Insider-Papiere (insider securities)

GemĂ€ss Definition in § 12 WpHG versteht man darunter "Finanzinstrumente, 1. die an einer inlĂ€ndischen Börse zum Handel zugelassen oder in den geregelten Markt oder in den Freiverkehr einbezogen sind, 2. die in einem anderen Mitgliedstaat der EuropĂ€ischen Union oder einem anderen Vertragsstaat des Abkommens ĂŒber den EuropĂ€ischen Wirtschaftsraum zum Handel an einem organisierten Markt zugelassen sind oder 3. deren Preis unmittelbar oder mittelbar von Finanzinstrumenten nach Nummer 1 oder Nummer 2 abhĂ€ngt. Der Zulassung zum Handel an einem organisierten Markt oder der Einbeziehung in den geregelten Markt oder in den Freiverkehr steht gleich, wenn der Antrag auf Zulassung oder Einbeziehung gestellt oder öffentlich angekĂŒndigt ist." Insider-Transaktion (insider transaction): Erlangung eines Vermögensvorteils (in der Regel durch Kauf oder Verkauf börsennotierter Papiere) unter unrechtmĂ€ssiger AusnĂŒtzung eines Informationsvorsprungs. Derartige GeschĂ€fte sind in Deutschland gesetzlich (§ 14 WpHG) streng untersagt und werden von der Bundesanstalt fĂŒr Finanzdienstleistungsaufsicht zusammen mit der Staatsanwaltschaft verfolgt. Siehe Insider-Meldepflicht, Insider- Umsatzanreize, HandelsĂŒberwachungsstelle, Marktmissbrauchs-Richtlinie, Nominee, Scalping, System Securities Watch Application (SWAP). Vgl. Jahresbericht 2002 der BaFin, S. 151 ff., Jahresbericht 2004 der BaFin, S. 173 (Erweiterung der Strafvorschriften), S. 188 (aufgedeckte FĂ€lle), S. 190 (Vorteile der Beteiligten bei der 3sat-Börse), Jahresbericht 2005 der BaFin, S. 157 (Untersuchungen der BaFin) S. 158 (Übersicht der zur Anzeige gebrachten FĂ€lle seit 2003), S. 58 f.: einzelne FĂ€lle) sowie den jeweiligen Jahresbericht der BaFin.

© UniversitÀtsprofessor Dr. Gerhard Merk, UniversitÀt Siegen