BĂRSENLEXIKON ARTIKEL
Insider-Verzeichnis (insider list)
Im Zuge des Anlegerschutzverbesserungsgesetzes aus dem Jahr 2004 in Deutschland vorgeschriebene und in § 15b WpHG eingefĂŒgte Verpflichtung von Emittenten, alle Personen mit Insiderwissen aufzulisten. Eine eigene Wertpapierhandeslanzeige- und Insiderverzeichnisverordnung (WpAIV) regelt NĂ€heres ĂŒber den Inhalt und das Verfahren der Veröffentlichung. Vgl. Jahresbericht 2004 der BaFin, S. 173 f.

