BĂRSENLEXIKON ARTIKEL
Insolvenz (insolvency)
Das Unvermögen einer Wirtschaftseinheit (Unternehmen, Privathaushalt), seinen Zahlungsverpflichtungen bei FĂ€lligkeit nachzukommen. FĂŒr die Abwicklung einer Insolvenz gibt es eine eigene, rechtlich durch die Insolvenzordnung festgelegte Prozedur, das Insolvenzverfahren, das in Deutschland bis 1999 Konkurs genannt wurde. In manchen LehrbĂŒchern eine Lage, bei der die Passiva die Aktiva ĂŒbersteigen (Ăberschuldung; liabilities exceeding the assets), und damit eine drohende ZahlungsunfĂ€higkeit sichtbar wird. Nach § 18, Abs. 2 InsO kann dann bereits ein Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens gestellt werden; dies vor allem, um eine allfĂ€llige Sanierung anzustreben. Siehe Adressenauffallrisiko, Bankrott, Bewertungsergebnis, Crash, Einzug, Geldeintreibung, Rettungsbeihilfe, Sanierung, ZahlungsunfĂ€higkeit. Vgl. Jahresbericht 2003 der BaFin, S. 81 f. (in Bezug auf die "Sanierungs-und Liquidations-Richtlinie fĂŒr Kreditinstitute" der EU und ihre Umsetzung ins deutsche Recht), Jahresbericht 2004 der BaFin, S. 62 f. (Insolvenzsicherungssysteme) sowie den jeweiligen Jahresbericht der BaFin, Monatsbericht der Deutschen Bundesbank vom September 2005, S. 26 (starke ZuwĂ€chse der Insolvenzen bei Privathaushalten in Deutschland fĂŒhrt zu erhöhtem Bewertungsaufwand bei den Banken), Jahresbericht 2006 der BaFin, S. 21 f. (Ăbersicht der Unternehmens- und Verbraucherinsolvenzen).
