BĂRSENLEXIKON ARTIKEL
Internet Public Offer, IPO (so auch im Deutschen gebrÀuchlich)
Angebot des Kaufs von Wertpapieren und Finanzinstrumenten allgemein ĂŒber das Internet. -FĂŒr deutsche Vertreiber von Aktien ĂŒber das Internet unterliegt ein Angebot der Prospektpflicht nach dem Verkaufsprospekt-Gesetz, wenn Anleger in Deutschland mit dem Angebot zielgerichtet angesprochen oder vom Angebot nicht ausdrĂŒcklich ausgeschlossen werden. Die Bundesanstalt fĂŒr Finanzdienstleistungsaufsicht ist fĂŒr die Ăberwachung zustĂ€ndig.

