BÖRSENLEXIKON ARTIKEL

Inhouse-Fonds, Deutschen

Inhouse-Fonds (so auch im Deutschen gesagt)

Vermögen zum Zwecke gemeinsamer Kapitalanlage, wobei aber nur bestimmte Anleger zugelassen werden.

© UniversitÀtsprofessor Dr. Gerhard Merk, UniversitÀt Siegen