Immobilienbewertung, Banken

Immobilienbewertung (real estate valuation)

Veröffentlicht am: 15.04.2008 um 00:20 Uhr | Redaktionelle Verantwortung: Rafael Müller, Chefredakteur AD HOC NEWS

Banken ist es aufsichtsrechtlich erlaubt, bei der Berechnung der Eigenmittel als Finanzinvestition gehaltene Immobilien mit dem Zeitwert anzusetzen

Banken ist es aufsichtsrechtlich erlaubt, bei der Berechnung der Eigenmittel als Finanzinvestition gehaltene Immobilien mit dem Zeitwert anzusetzen. Vgl. Jahresbericht 2005 der BaFin, S. 108.

© Universitätsprofessor Dr. Gerhard Merk, Universität Siegen

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