Innungsgeld (guild fee)
Veröffentlicht am: 15.04.2008 um 00:20 Uhr | Redaktionelle Verantwortung: Rafael Müller, Chefredakteur AD HOC NEWS
Umlage, die Handwerker in die Innung zu entrichten haben. -Die Innung ist heute eine Verwaltungseinrichtung (Kammer) mit dem Zweck der gemeinsamen Vertretung der Belange von selbstständigen Handwerkern der gleichen Branche, in der Regel auf örtlicher oder Landes-Ebene, dann Landesinnung genannt. Eine Bundesinnung bündelt die Anliegen aller Innungsgenossen in Deutschland.
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