Investment Club (so auch im Deutschen gesagt; seltener Anlegerclub)
Veröffentlicht am: 15.04.2008 um 00:20 Uhr | Redaktionelle Verantwortung: Rafael Müller, Chefredakteur AD HOC NEWS
Als Verein oder Gesellschaft (GbR) organisierte Gruppe mit dem Ziel, das durch einmalige oder regelmässige Einzahlungen der Mitglieder gesammelte Geld anzulegen. Ein Investment Club unterliegt nicht dem Investmentgesetz, sofern er durch die Mitglieder selbst verwaltet wird und keine öffentliche Werbung betreibt. Ab einem eingezahlten Kapital von 500 000 Euro kommt der Club jedoch unter die Überwachung durch die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht. Es ist sicherzustellen, dass der Club nur Einlagen seiner Mitglieder besorgt; die Betreuung von Vermögen anderer ist erlaubnispflichtige Vermögensverwaltung. -Die Beurteilung der Investment Clubs ist umstritten. Bei Insolvenzen verloren die Mitglieder bis anhin in der Regel ihr ganzes Kapital.
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