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JubilĂƒÆ’Ă‚Â€ums-Veranstaltungen, Banken

JubilÀums-Veranstaltungen (jubilee actions)

Auch bei Banken sind entsprechende Aktionen zwar (nach den fĂŒr alle Unternehmen gĂŒltigen Bestimmungen in § 7 UWG) grundsĂ€tzlich zur Feier des Bestehens nach Ablauf von jeweils fĂŒnfundzwanzig Jahren erlaubt. Jedoch halten die meisten Institute entsprechende Auftritte in Grenzen bzw. verzichten darauf und treten in der Regel jeweils am Weltspartag (International Saving Day: einem Tag in der letzten Oktoberwoche) gemeinsam an das Publikum heran. Insoweit kleinere Institute schon ihr zehnjĂ€hriges Bestehen an einem (Vor)Ort ĂŒber die durch das UWG gebotenen Grenzen hinaus aufwendig feierten, wurden diese bis anhin von Abmahnvereinen (associations to watch against unfair practices) krĂ€ftig zur Kasse gebeten. Siehe Co- branding, Cross-Selling-Potential, Kultursponsoring, Schleichwerbung, Sponsor, WerbebeschrĂ€nkungen.

© UniversitÀtsprofessor Dr. Gerhard Merk, UniversitÀt Siegen