Justitiengeld (court fees, legal charges; law costs)
Veröffentlicht am: 15.04.2008 um 00:20 Uhr | Redaktionelle Verantwortung: Rafael Müller, Chefredakteur AD HOC NEWS
In älteren Dokumenten Bezeichnung für Gerichtskosten, und zwar für die Abgaben zum Unterhalt eines Gerichts, aber auch für Gebühren, die für Dienstleistungen eines Gerichts von Rechtssuchenden zu zahlen waren. In weiterem Sinne sämtliche Ausgaben für die Rechtsbegleitung (wie Anwaltskosten, Zeugengeld, Gutachterhonorare, Schöffengeld). Siehe Bankgeld, Gerichtsgeld, Platzgeld, Schöffengeld.
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