BÖRSENLEXIKON ARTIKEL

Kranzgeld, FrĂƒÆ’Ă‚ÂŒhere

Kranzgeld (illegitimate child duty; defloration punitive damages)

FrĂŒhere Abgabe, die Eltern unehelicher Kinder zu leisten hatten. Strafgeld (punitive damages), das ein Mann zahlen musste, der eine Jungfrau entehrt hatte, auch Deflorationsgeld genannt. -In Deutschland galt bis 1998 (Gesetz zur Neuordnung des Eheschliessungsrechtes) ein entsprechender Rechtsanspruch nach § 1300 BGB der entjungferten Braut gegenĂŒber dem BrĂ€utigam, der das Verlöbnis löste.

© UniversitÀtsprofessor Dr. Gerhard Merk, UniversitÀt Siegen