BÖRSENLEXIKON ARTIKEL

Kalfatergeld, Betrag

Kalfatergeld (caulking fee)

Betrag, den frĂŒher der Reeder fĂŒr das Dichten des (meistenteils aus Holz gefertigten) Schiffes zu zahlen hatte. Ritzen und kleine Löcher an der Schiffsaussenwand sowie an Deck wurden dabei mit Werg, Talg, Pech und Teer ausgefĂŒllt. Versicherer machten das regelmĂ€ssige Kalfatern oft zur Pflicht fĂŒr den Schiffseigner; sonst wurde die Versicherung mit der einschrĂ€nkenden Klausel "frei von Leckage" (free from leakage) abgeschlossen. In den SeehĂ€fen waren daher auf das Kalfatern spezialisierte Unternehmen tĂ€tig. Das Kalfatergeld wurde in der Regel in das Frachtgeld eingerechnet. Siehe Gussgeld, Kapplaken, Ladegeld, Reedergeld.

© UniversitÀtsprofessor Dr. Gerhard Merk, UniversitÀt Siegen