BÖRSENLEXIKON ARTIKEL

Kernkapital, KWG

Kernkapital (core capital)

Nach § 10 KWG Eigenmittel, die ein Institut zur ErfĂŒllung seiner Verpflichtungen gegenĂŒber den GlĂ€ubigern sowie zur Sicherheit der anvertrauten Vermögenswerte nachweisen muss. Es umfasst im wesentlichen das einbezahlte Kapital, Einlagen stiller Gesellschafter, offene RĂŒcklagen, die Sonderposition fĂŒr allgemeine Bankrisiken gemĂ€ss § 340h HGB sowie (in begrenztem Ausmass) auch hybride Finanzprodukte. Siehe Eigenkapital, Eigenkapitalaustattung, Eigenmittel, Kapital, Unterlegung.

© UniversitÀtsprofessor Dr. Gerhard Merk, UniversitÀt Siegen