BÖRSENLEXIKON ARTIKEL

Kindergeld, Zuschlag

Kindergeld (children's allowance)

1 Zuschlag zum Gehalt (vor allem bei Beamten) fĂŒr unterhaltsberechtigte Kinder. 2 Zahlungen des Staates an Familien bzw. Ledige und Geschiedene (Obhutsprinzip; principle of custody) fĂŒr Kinder; in der Regel unabhĂ€ngig vom Einkommen der Erziehungsberechtigten. Solche Transferzahlungen sind der von manchen empfohlenen Subventionierung bestimmter GĂŒter (etwa Milch) vorzuziehen, weil sie unmittelbar die Zielgruppe erreichen (sonst laben auch Bezieher hoher Einkommen ihre Katzen verschwenderisch mit subventionierter Milch). Andererseits wird die unmittelbare Zahlung des Kindergeldes in sozialschwachen Familien oft zum zusĂ€tzlichen Konsum des im Haushalt lebenden mĂ€nnlichen Erziehungsberechtigten (Biergeld) zweckentfremdet. Siehe Elterngeld, Erziehungsgeld, Frauengeld, Waisengeld.

© UniversitÀtsprofessor Dr. Gerhard Merk, UniversitÀt Siegen