BÖRSENLEXIKON ARTIKEL

Kinderpfand, Schuldner

Kinderpfand (loan on children pledged)

Der Schuldner bietet als Pfand fĂŒr ein Darlehn seine Kinder an; bzw. die Rechtsordnung gestattet es, dass der GlĂ€ubiger die Kinder des sĂ€umigen Schuldners abholt und diese zwecks Abzahlung der Verbindlichkeiten des Vaters fĂŒr sich arbeiten lĂ€sst. Im Römerreich durchaus ĂŒblich und wirkungsvoll; von Kaiser Theodosius 390 auf DrĂ€ngen des Heiligen Ambrosius, Bischof von Mailand (340 397) abgemildert. Siehe Arrestgeld, Einzug, Faustpfand, Kunde, fauler, Leichenpfand, Wucher.

© UniversitÀtsprofessor Dr. Gerhard Merk, UniversitÀt Siegen