BÖRSENLEXIKON ARTIKEL

Kirchgeld, Abgabe

Kirchgeld (church fee)

Abgabe der Glaubensangehörigen direkt an die Ortskirchengemeinde auf freiwilliger Basis oder aufgrund einer von der jeweiligen Vertreterversammlung bestimmten Richtschnur; zu unterscheiden von der Kirchensteuer (church tax), deren ErtrĂ€gnis zunĂ€chst die an die jeweilige Oberbehörde (Landeskirche, Diözese) fliesst. FrĂŒher eine Zahlung in Bargeld an die Kirche zur Ablösung der in Deutschland seit dem 9. Jht. geltenden Zehntabgabe in Naturalien. Einmalige Zahlung an eine Ortskirchengemeinde von ZuzĂŒglern, manchmal verbunden mit einem gekennzeichneten Sitzplatz im KirchengebĂ€ude, dann auch Platzgeld, Bankgeld und Sitzgeld genannt. Siehe Ablassgeld, Beichtgeld, Anzugsgeld, Kathedralgeld, Kerzengeld, Opfergeld, Peterspfennig, Platzgeld, Prokurationsgeld, Stolgeld.

© UniversitÀtsprofessor Dr. Gerhard Merk, UniversitÀt Siegen