BÖRSENLEXIKON ARTIKEL

Knickgeld, Umlage

Knickgeld (quickset contribution)

Eine Umlage, die frĂŒher von den Bewohnern fĂŒr die Unterhaltung des Knicks erhoben wurde. -Der Knick war und ist in Norddeutschland ein lebendiger Zaun von bis zu fĂŒnf Meter Breite, der jedes dritte oder vierte Jahr gekappt (geknickt; knicken = hier: abbrechen) wurde. Ein Knick diente ursprĂŒnglich wohl zunĂ€chst nur als Feldbegrenzung, dann aber darĂŒber hinaus als Wehrhecke gegen den Abtrag von Erdboden durch StĂŒrme sowie auch als Schutzwall gegen feindliche Angriffe im Kriegsfall. Heute gibt es schĂ€tzungsweise 50 000 Kilometer Knick im Norden Deutschlands. Seine Pflege ist teilweise in Naturschutzverordnungen festgeschrieben, weil der Knick vor allem als Nistplatz vieler fĂŒr die Landwirtschaft nĂŒtzlicher Vogelarten eine erhebliche wirtschaftliche Bedeutung hat. Siehe Dammgeld, Deichgeld, Festungsgeld.

© UniversitÀtsprofessor Dr. Gerhard Merk, UniversitÀt Siegen