BĂRSENLEXIKON ARTIKEL
Kohle(n)geld (charcoal fee; coal subsidy)
1 FrĂŒhere Abgabe an den Landesherrn beim Bezug von (Holz)Kohle aus dem herrschaftlichen Wald. 2 In Deutschland im MĂ€rz 1923 eingefĂŒhrte Abgabe in Höhe von 40 Prozent des Preises fĂŒr heimisch gewonnene oder importierte Kohle als Grundbetrag, von dem fĂŒr die einzelnen Kohlensorten verschiedene TeilbetrĂ€ge erhoben wurden. Diese ökonomisch und sozial unsinnige Steuer wurde im Februar 1924 wieder abgeschafft. 3 In den Strompreis einberechnete Subvention fĂŒr deutsche Steinkohle, in Deutschland von 1975 bis 1995 eingefĂŒhrt. Bis etwa 1950 eine besondere Zahlung der Wohlfahrtsbehörden an einkommensschwache Privathaushalte, um ihnen das Beheizen der Wohnung zu ermöglichen. Siehe Armengeld, Hochzeitstischgeld, Kindergeld.

