BĂRSENLEXIKON ARTIKEL
Komitologie-Verfahren (committee process)
Möglichkeit der beschleunigten Gesetzgebung innert der EU. Der Rat oder das EuropĂ€ische Parlament erarbeiten einen Vorschlag fĂŒr eine Richtlinie oder eine Verordnung. Anschliessend wird dieser Vorschlag von bestimmten Komitees (daher der Name), die mit Vertretern der Mitglieds-Regierungen besetzt sind, erörtert und nach Verabschiedung durch den Rat oder das Parlament umgesetzt und auch ĂŒberwacht. In Bezug auf FinanzmĂ€rkte wichtig, weil hier mehrere (international besetzte) Komitees erfolgreich arbeiten. Vgl. Jahresbericht 2002 der BaFin, S. 45 f. (auf S. 46 ein mehrfarbiges Ablaufschema, welches das Verfahren erlĂ€utert).

