BĂRSENLEXIKON ARTIKEL
Konto fĂŒr Jedermann (account for everyone)
Von den Banken in Deutschland 1995 eingegangene Verpflichtung, jeder Person grundsĂ€tzlich auf Wunsch ein Girokonto zur VerfĂŒgung zu stellen, das zumindest die Entgegennahme von Gutschriften, Bareinzahlungen und Barauszahlungen sowie die Teilnahme am Ăberweisungsverkehr ermöglicht. Siehe FestgebĂŒhr, Kunde, fauler, Unbanked. Vgl. auch Jahresbericht 2004 der BaFin, S. 73 f. (kein Anspruch auf Zweitkonto), Jahresbericht 2005 der BaFin, S. 193 (Konto ist durch stĂ€ndige PfĂ€ndungen blockiert), Jahresbericht 2006 der BaFin, S. 204 (zwingende GrĂŒnde fĂŒr die Verweigerung der Einrichtung eines Kontos).
