BĂRSENLEXIKON ARTIKEL
Krangeld (crane charge)
FrĂŒhere (und mancherorts auch noch bis heute fortbestehende) GebĂŒhr fĂŒr die Nutzung einer öffentlichen Hebemaschine, um Waren in erster Linie vom Landverkehr auf ein Schiff oder umgekehrt zu laden. FrĂŒher auch in manchen StĂ€dten bei sĂ€mtlichen Handeltreibenden eingezogene Abgabe, um einen Kran (als "gemeinheitliche Anstalt") anzuschaffen. Heute teilweise in Wassersportvereinen (Bootclubs) von den Mitgliedern verlangte Umlage fĂŒr die Beschaffung und Wartung eines Lastenhebers. Zahlung fĂŒr die Inanspruchnahme eines Mobilkrans (Autokrans, Fahrzeugkrans), vor allem bei jederart Bauten, einschliesslich von FunktĂŒrmen und Windkraftanlagen. Im Jargon auch (abkĂŒrzend?) gesagt vom Krankengeld. Siehe Abfertigungsgeld, Ankergeld, Bordinggeld, Einkaufgeld, Fremdhafengeld, Hafengeld, Furtgeld, Kaigeld, Kapgeld, Lastgeld, Liegegeld, Leuchtturmgeld, Lotsengeld, MĂŒtzengeld, Pfundgeld, Schleusengeld.
