BĂ–RSENLEXIKON ARTIKEL
Krankenversicherung, gesetzliche (compulsory health insurance)
Seit 1883 in Deutschland eingefĂĽhrt; ihre wesentlichen Gestaltungsmerkmale sind gleichgeordnete Finanzierung (durch Arbeitgeber und Arbeitnehmer), Selbstverwaltung und Nebeneinanderbestehen verschiedener einzelner Kassen. Inzwischen ist die gesetzliche Krankenversicherung zu einem bedeutenden Parafiskus herangewachsen, ĂĽber dessen Haushaltsentwicklung wird laufend berichtet im Statistischen Teil des jeweiligen Monatsberichts der Deutschen Bundesbank, Rubrik "Ă–ffentliche Finanzen in Deutschland". Siehe Krankengeld.
