BĂRSENLEXIKON ARTIKEL
Kredit (credit)
Im sehr weiten Sinne der volkswirtschaftlichen Geldnachfrage-Theorie alle handelbaren Schuldtitel und dann meistens dem Geld gegenĂŒbergestellt ("Geld und Kredit"). Gesamtwirtschaftlich betrachtet die Summe aller Verbindlichkeiten gegenĂŒber dem Bankensystem (Mittelbereitstellung). Jeder von einer Bank oder einem Unternehmen (etwa: Arbeitgeber-Darlehn) einem Schuldner vertraglich gewĂ€hrte, rĂŒckzahlbare Geldbetrag (Borg, Darlehn). Die auf DarlehngewĂ€hrung gerichtete Erwartung eines Wirtschafters: sein Ansehen bei der Bank, seine KreditwĂŒrdigkeit (creditworthiness). Die monetĂ€ren Verbindlichkeiten einer Wirtschaftseinheit, die Schulden (liabilities). Bei den Aufsichtsbehörden in Bezug auf die Bankbilanzen genau erlĂ€uterte einzelne Posten; vgl. fĂŒr Deutschland § 19 KWG und § 21 KWG, dort ausfĂŒhrliche AufzĂ€hlung. Siehe Borg, Darlehn, Investition, Investitionskredit, Vorlage, Zins, Zinsallkokations- Funktion. Vgl. die einzelnen Posten im Sinne der Definition im Anhang "Statistik des Euro-WĂ€hrungsgebiets", Rubrik "MonetĂ€re Entwicklungen, Banken und Investmentfonds", Unterrubrik "Kredite der MFIs, AufschlĂŒsselung" des jeweiligen Monatsberichts der EZB, Monatsbericht der EZB vom April 2005, S. 74 (Probleme der statistischen Vergleichbarkeit).

