BĂRSENLEXIKON ARTIKEL
Kredit, nichtverkÀulicher (untransferable credit)
Ein von einer Bank gewĂ€hrtes Darlehn, das diese in ihren BĂŒchern behĂ€lt; mit anderen Worten die Forderung nicht abtreten bzw. verbriefen darf. GrundsĂ€tzlich ist ein Institut zur Forderungsabtretung berechtigt. Jedoch kann der Kunde dies durch Vertrag mit der Bank ausschliessen. DafĂŒr muss er jedoch einen höheren Zins zahlen. Siehe Darlehnforderungs-Verkauf, Verbriefung, Zweckgesellschaft, Kredit, notleidender (nonperforming loan, NPL): Allgemein ein Darlehn, dessen vollstĂ€ndige RĂŒckzahlung fraglich ist, und fĂŒr das seitens der Bank ein Einzelwertberichtungs- Bedarf entsteht. In Deutschland wurde im Jahr 2005 der Anteil notleidender (leistungsgestörter, "fauler") Kredite am Kreditvolumen gesamthaft auf 7 Prozent geschĂ€tzt. Nach der Begriffsbestimmung der Financial Soundness Indicators ein leistungsgestörtes Darlehn mit einem Zahlungsverzug von neunzig Tagen. -Mit einem Anteil von 47 Prozent nahmen Hedge-Fonds im Markt fĂŒr notleidende Kredite eine fĂŒhrende Rolle ein. Siehe Default, Einzug, KreditausfĂ€lle, Kreditereignis, Kunde, fauler, Luftpapiere, Nonperforming Loans, Reintermediation, Risikoabteilung, Subprime-Krise, Verlustausgleich, steuerlicher. Vgl. Jahresbericht 2006 der BaFin, S. 131 f. (Ăbersicht der NPLs seit 1998) sowie den jeweiligen Jahresbericht der BaFin.

