BĂRSENLEXIKON ARTIKEL
KreditermÀchtigung (credit authorisation)
Begriff aus dem deutschen Haushaltsrecht, in § 18 Bundeshaushaltsordnung weitlĂ€ufig erklĂ€rt. Kernpunkt ist die Vorschrift aus Artikel 115 Grundgesetz, wonach Einnahmen aus Krediten grundsĂ€tzlich nur bis zur Höhe der Ausgaben fĂŒr Investitionen in den (Bundes)Haushaltsplan eingestellt werden dĂŒrfen.

