BĂRSENLEXIKON ARTIKEL
Kreditzusage, konditionsfixierende (fixed-term committment)
Eine Bank rĂ€umt einem Kunden eine FazilitĂ€t unter vertraglich festgelegten Bedingungen ein. Bis zur Ziehung der FazilitĂ€t (dem Abruf des Darlehns) kann eine lĂ€ngere Zeit liegen. Ăblicherweise behĂ€lt sich daher die Bank vor, das Darlehn dann nicht auszuzahlen, wenn es bis zum Abruf der Mittel zu einer erkennbaren Verschlechterung der BonitĂ€t des Kunden kommt. -Bei Festzinsdarlehen erwĂ€chst der Bank aus dem Schwebezeitraum zwischen Vertragsabschluss und Auszahlung ein Laufzeitenrisiko. Denn sie kann eine allfĂ€llige zwischenzeitlich eingetretene Erhöhung der Zinsen nicht weitergeben. Dieses ZinsĂ€nderungsrisiko muss durch entsprechende Vorkehrungen (Drohverlust-RĂŒckstellung, Zinsswap) ausgeglichen werden. Siehe Absicherung, Aktiva-Passiva-Ausschuss, Cash Flow Hedge, Contingent Swap, KredittermingeschĂ€ft, Kreditzusage, unwiderrufliche, LaufzeitprĂ€mie, Zinsbindung, Zinsoption, Zinsswap.

