BĂRSENLEXIKON ARTIKEL
Kreisgeld (district administration fee)
FrĂŒhere Abgabe, die an den Kreis (in Sinne von Gemeinde-Verband) zu leisten war, auch Kreisanliegenheit, Kreisanschlag, Kreisextraordinarium, KreisgebĂŒhrnis, KreisprĂ€standa, Kreisschatzung, Kreisumlage und Ă€hnlich genannt. Das Kreisgeld wurde teils von allen im Kreis ansĂ€ssigen Personen (Kreiseingesessene; district dwellers), teils von begĂŒterten Personen, teils als Umlage bei den einzelnen Gemeindekassen eingezogen. Die Abgabe diente in erster Linie dazu, Infrastrukturmassnahmen fĂŒr den Bezirk zu finanzieren, wie etwa die Anlegung von Strassen, die Einrichtung und Unterhaltung von besonderen Schulen oder den Bau und den Betrieb von Alten-und KrankenhĂ€usern.

