BĂRSENLEXIKON ARTIKEL
Kurmutgeld (death fee)
Eine alte SterbefallgebĂŒhrFrĂŒhere Abgabe, die beim Tod des PĂ€chters die Erben an den Lehnsherrn (Grundbesitzer) in Bargeld zu entrichten hatten. UrsprĂŒnglich war die Kurmut eine Naturalabgabe, bei welcher das beste StĂŒck Vieh abgegeben werden musste (daher auch die gleichbedeutende Bezeichnung "Besthauptgeld"). Seiner NaturSeinem Wesen nach war das Kurmutgeld (in manchen Gegenden auch Ablait genannt) eine Erbschaftsteuer. Siehe Sterbegeld.
