BÖRSENLEXIKON ARTIKEL

Kontrolle, KWG

Kontrolle (control)

Nach § 1 KWG ist diese gegeben, "wenn ein Unternehmen im VerhĂ€ltnis zu einem anderen Unternehmen als Mutterunternehmen gilt oder wenn zwischen einer natĂŒrlichen oder einer juristischen Person und einem Unternehmen ein gleichartiges VerhĂ€ltnis besteht." § 29 WpÜG definiert in Zusammenhang mit Übernahmen: "Kontrolle ist das Halten von mindestens 30 Prozent der Stimmrechte an der Zielgesellschaft." Siehe Beherrschung, Beteiligung, qualifizierte, Fusionen und Übernahmen, Übernahme- Angebot.

© UniversitÀtsprofessor Dr. Gerhard Merk, UniversitÀt Siegen