BĂRSENLEXIKON ARTIKEL
Kontrolle (control)
Nach § 1 KWG ist diese gegeben, "wenn ein Unternehmen im VerhĂ€ltnis zu einem anderen Unternehmen als Mutterunternehmen gilt oder wenn zwischen einer natĂŒrlichen oder einer juristischen Person und einem Unternehmen ein gleichartiges VerhĂ€ltnis besteht." § 29 WpĂG definiert in Zusammenhang mit Ăbernahmen: "Kontrolle ist das Halten von mindestens 30 Prozent der Stimmrechte an der Zielgesellschaft." Siehe Beherrschung, Beteiligung, qualifizierte, Fusionen und Ăbernahmen, Ăbernahme- Angebot.

