Keichengeld, Früher

Keichengeld (imprisoment fee)

Veröffentlicht am: 15.04.2008 um 00:20 Uhr | Redaktionelle Verantwortung: Rafael Müller, Chefredakteur AD HOC NEWS

Früher zu zahlender Betrag zur Deckung der Ausgaben für eine (kurzzeitige) Inhaftierung

Früher zu zahlender Betrag zur Deckung der Ausgaben für eine (kurzzeitige) Inhaftierung. Keiche = Karzer, Gefängnis; auch Kittchen, Kitt, Kitte, Kütte (für Haus, Herberge). Siehe Arrestgeld, Bankgeld, Gerichtsgeld, Justitiengeld, Kammergerichtsgeld, Platzgeld, Schöffengeld.

© Universitätsprofessor Dr. Gerhard Merk, Universität Siegen

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