Kernkapitalquote, Bank

Kernkapitalquote (core capital quota)

Veröffentlicht am: 15.04.2008 um 00:20 Uhr | Redaktionelle Verantwortung: Rafael Müller, Chefredakteur AD HOC NEWS

Bei einer Bank das Kernkapital im Verhältnis zu den Risikopositionen, praktisch den gewährten Darlehn

Bei einer Bank das Kernkapital im Verhältnis zu den Risikopositionen, praktisch den gewährten Darlehn. Wiewohl eine Mindest-Kernkapitalquote gesetzlich (noch) nicht vorgeschrieben ist, gelten Werte unter sechs Prozent als bedenklich. Siehe Risiko, Risikotransformation, bankliche.

© Universitätsprofessor Dr. Gerhard Merk, Universität Siegen

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