Kinder-Tagesbetreuung (daycare facility for children)
Veröffentlicht am: 15.04.2008 um 00:20 Uhr | Redaktionelle Verantwortung: Rafael MĂŒller, Chefredakteur AD HOC NEWS
In Deutschland ist die Betreuung von Kindern unter drei Jahren rechtlich (gemĂ€ss SGB) Pflichtaufgabe der LĂ€nder und Kommunen. Da damit bei diesen auch die Finanzierungsverantwortung liegt, kommt es bei steigenden Forderungen nach Betreuung zu erheblichen Mehrausgaben auf dieser staatlichen Ebene. Das kann zu einem Anstieg der Staatsschulden gesamthaft fĂŒhren, der mit den Zielen des StabilitĂ€ts-und Wachstumspaktes nicht vereinbar ist. Aus diesem Grund beobachten auch die Zentralbanken die bezĂŒglichen Finanzierungströme. Siehe Defizitquote, Haushaltsdefizit, Nachfragefinanzierung, Popitzsches Gesetz, Regel, goldene, Schuldenbremse, Schuldenquote, Sozialstaat-Falle, StabilitĂ€ts-und Wachstumspakt, Verschuldungsquote, öffentliche, Wagnersches Gesetz. Vgl. Monatsbericht der Deutschen Bundesbank vom Juli 2007, S. 44 (Ausbau der Kinder-Tagesbetreuung; Konflikte).
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