Klartext (cleartext; plain English)
Veröffentlicht am: 15.04.2008 um 00:20 Uhr | Redaktionelle Verantwortung: Rafael Müller, Chefredakteur AD HOC NEWS
Allgemein eine Folge von schriftlichen Aussagen, die in einem sinnvollen Zusammenhang stehen und von jedermann gelesen werden können, also nicht verschlüsselt sind. Die gesetzliche bzw. aufsichtsrechtliche Vorschrift, in allen Aussagen auf dem Finanzmarkt sich einer eindeutigen Sprache zu bedienen, die jede Form von Irrtum und Verwechslung ausschliesst. Siehe Angaben, verschleierte, Börsensprache, Informations-Überladung, Sarbanes-Oxley Act, Stetigkeit, Substanceover- form-Grundsatz, Verständlichkeit, Vorhersagen, Wesentlichkeit, Zuverlässigkeit, Zweckdienlichkeit.
Disclaimer...
de | boersenlexikon | 16331397 |
