BĂRSENLEXIKON ARTIKEL
LeasinggeschÀft (leasing business)
Unternehmen, deren HaupttĂ€tigkeit im Abschluss von VertrĂ€gen ĂŒber die Vermietung von Anlagen, Maschinen (einschliesslich Fahrzeugen) und (seltener) langlebigen KonsumgĂŒtern besteht. In Deutschland werden solche Dienstleister nach § 1, Abs. 3, . 3 den Finanzunternehmen beigezĂ€hlt; sie bedĂŒrfen einer Erlaubnis nach § 32 KWG und unterliegen der Aufsicht durch die Bundesanstalt fĂŒr Finanzdienstleistungsaufsicht. Siehe Sale-and-Lease-Back.

