BĂRSENLEXIKON ARTIKEL
Lebensversicherungs-Policehandel (trade in life-insurance policies)
GeschĂ€ft, bei dem VertrĂ€ge vom Versicherungsnehmer (policyholder) gekauft und an andere (in der Regel an Fonds) ĂŒbertragen oder beliehen werden (Police-Darlehn); in diesem Fall bleiben die AnsprĂŒche aus der Altersvorsorge wie auch der Versicherungsschutz in vollem Umfang erhalten. Entsprechende Dienstleister unterliegen in Deutschland der Kontrolle durch die Bundesanstalt fĂŒr Finanzdienstleistungsaufsicht. Vermittler solcher VertrĂ€ge betreiben ein erlaubnispflichtiges Gewerbe. Siehe Versicherungsvermittlung.

