BĂRSENLEXIKON ARTIKEL
Legal Opinion (so in diesem Zusammenhang auch im Deutschen gesagt; seltener mit Rechtsgutachten ĂŒbersetzt)
In Bezug auf den Finanzmarkt allgemein die sachverstĂ€ndige Stellungnahme eines Fachjuristen in Bezug auf ein Engagement, und hier im besonderen hinsichtlich einer vertraglichen Bindung in einer fremden Sprache und in einem auslĂ€ndischem Rechtsraum. Kapitalanlagegesellschaften beschĂ€ftigen oftmals einen Stab von Vertragsrechtlern aus den jeweiligen Rechtsordnungen; auch bei grossen Instituten sind hĂ€ufig juristische Berater aus verschiedenen Regionen der Erde angestellt. -Manchmal kommt es auch zu entsprechenden Abmachungen zwischen global tĂ€tigen Instituten. Danach prĂŒft der jeweilige im Land ansĂ€ssige Partner durch die Experten seines Hauses die auf die heimische Rechtsordnung bezogenen Vereinbarung eines auslĂ€ndischen Partners. -Die hohen Aufwendungen fĂŒr die Rechtsberatung fĂŒhrte in der letzten Zeit dazu, dass von internationalen SpitzenverbĂ€nden der im Finanzmarkt TĂ€tigen eine Reihe MustervertrĂ€ge, in der Regel in englischer Sprache, fĂŒr fast jede (normale) Transaktion erarbeitet und bei entsprechenden GeschĂ€ften zugrundegelegt wurden. Siehe European Master Agreement, International Swaps and Derivates Association.

