BÖRSENLEXIKON ARTIKEL

Leichenpfand, Beschlagnahme

Leichenpfand (dead body pawn)

Die Beschlagnahme der Leiche eines Schuldners mit dem Ziel, die offenstehenden Verbindlichkeiten des Verstorbenen durch die Angehörigen zu erzwingen. Im Römerreich weithin ĂŒblich; von christlichen KirchenvĂ€tern wie dem Heiligen Ambrosius (340 397), Bischof von Mailand, als unsittlich verurteilt. Siehe Einzug, Faustpfandkredit, Freikauf, Geldeintreibung, Kinderpfand, Loskauf, Pfand, Wucher.

© UniversitÀtsprofessor Dr. Gerhard Merk, UniversitÀt Siegen