BÖRSENLEXIKON ARTIKEL

Lenkungs-Steuer, Abgabe

Lenkungs-Steuer (steering tax)

Eine Abgabe mit dem vornehmlichen Zweck, das Verhalten der Unternehmen und Privathaushalte in eine vom Gesetzgeber erwĂŒnschte Richtung hinzuordnen. Im Finanzbereich zĂ€hlt hierzu etwa die (vorgeschlagene) Belastung kurzfristiger Devisentransaktionen mit einer Steuer bis zu 0,5 Prozent. -Oft wird der Begriff auch auf Auswirkungen bestehender Steuern bezogen. So fĂŒhrt etwa eine Börsenumsatzsteuer (die es bis 1991 auch in Deutschland gab) dazu, dass GeschĂ€fte an Börsen verlagert werden, die keine steuerliche Belastung der UmsĂ€tze vornehmen. Siehe Groll-Effekt, Spekulationssteuer, Tobin-Steuer.

© UniversitÀtsprofessor Dr. Gerhard Merk, UniversitÀt Siegen