BĂRSENLEXIKON ARTIKEL
Lichtgeld (light money)
FrĂŒher in verschiedenen Orten Deutschlands eine Abgabe der SchĂŒler an die Lehrer (Schulmeister und Hilfslehrer [auch: Behelfer]) und Gehaltsbestandteil fĂŒr diese. Ausgabe fĂŒr die Schiffsbeleuchtung. Siehe Beleuchtungsgeld, Kerzengeld.
