BĂRSENLEXIKON ARTIKEL
Lohndrift (wage-drift)
Das Auseinanderklaffen des tariflich vereinbarten Lohns (Tarif- Verdienst) mit dem tatsĂ€chlichen Lohn (Effektiv-Verdienst). -Manchmal wird nur der Prozess der Spreizung als Lohndrift bezeichnet, und der Zustand dann Lohnspanne (wage range) genannt. Siehe Arbeitnehmerentgelt pro Kopf, Arbeitskosten, Arbeitslosenquote, Balassa-Samuelson-Effekt, Fringe Benefits, Index der Tarifverdienste, LohnstĂŒckkosten, Zwei-SĂ€ulen-Prinzip. Vgl. Monatsbericht der EZB vom Oktober 2006, S. 36 ff. (Entwicklung des Lohndrifts im Euro-WĂ€hrungsgebiet seit 1996).

