Ladegeld, Einladen

Ladegeld (loading charges)

Veröffentlicht am: 15.04.2008 um 00:20 Uhr | Redaktionelle Verantwortung: Rafael Müller, Chefredakteur AD HOC NEWS

Die für das Einladen (Befrachten, Stauen; dann auch Staugeld genannt) oder Ausladen (Entleeren, Löschen) von Gütern im Hafen oder auch an Land zu entrichtende Zahlung

Die für das Einladen (Befrachten, Stauen; dann auch Staugeld genannt) oder Ausladen (Entleeren, Löschen) von Gütern im Hafen oder auch an Land zu entrichtende Zahlung. -Seeschiffe benötigten zum Auslaufen früher ein hafenbehördliches Stauer-Attest (certificate of stowage). Darin wird (auch gegenüber der Versicherung) bescheinigt, dass das Frachtgut durch fachkundige Leute (Stauer) geladen ist. Siehe Abfertigungsgeld, Furtgeld, Kaigeld, Kapplaken, Lastgeld, Liegegeld, Leuchtturmgeld, Lotsengeld, Mützengeld, Reedergeld, Schleusengeld, Sperrfrachtgeld, Wartegeld.

© Universitätsprofessor Dr. Gerhard Merk, Universität Siegen

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