Lenkungs-Steuer, Abgabe

Lenkungs-Steuer (steering tax)

Veröffentlicht am: 15.04.2008 um 00:20 Uhr | Redaktionelle Verantwortung: Rafael Müller, Chefredakteur AD HOC NEWS

Eine Abgabe mit dem vornehmlichen Zweck, das Verhalten der Unternehmen und Privathaushalte in eine vom Gesetzgeber erwünschte Richtung hinzuordnen

Eine Abgabe mit dem vornehmlichen Zweck, das Verhalten der Unternehmen und Privathaushalte in eine vom Gesetzgeber erwünschte Richtung hinzuordnen. Im Finanzbereich zählt hierzu etwa die (vorgeschlagene) Belastung kurzfristiger Devisentransaktionen mit einer Steuer bis zu 0,5 Prozent. -Oft wird der Begriff auch auf Auswirkungen bestehender Steuern bezogen. So führt etwa eine Börsenumsatzsteuer (die es bis 1991 auch in Deutschland gab) dazu, dass Geschäfte an Börsen verlagert werden, die keine steuerliche Belastung der Umsätze vornehmen. Siehe Groll-Effekt, Spekulationssteuer, Tobin-Steuer.

© Universitätsprofessor Dr. Gerhard Merk, Universität Siegen

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