BÖRSENLEXIKON ARTIKEL

MatrikularbeitrĂƒÆ’Ă‚Â€ge, Regel

MatrikularbeitrÀge (member states contributions)

In der Regel nicht zweckgebundene und aus allgemeinen Haushaltsmitteln bestrittene Zahlungen nachgeordneter an ĂŒbergeordnete öffentliche VerbĂ€nde; besonders im föderal gegliederten Bundesstaat die Zahlungen der Gliedstaaten an den Zentralstaat. In frĂŒherer Zeit auch nichtgeldliche Leistungen (wie vor allem Truppen, Kriegsmaterial, Verpflegung) an den Zentralstaat, und in Deutschland in Bezug auf die Verfassungsgeschichte und Finanzgeschichte von grosser Bedeutung.

© UniversitÀtsprofessor Dr. Gerhard Merk, UniversitÀt Siegen