BÖRSENLEXIKON ARTIKEL

Mautgeld, Speditionsgewerbe

Mautgeld (toll surcharge)

Im Speditionsgewerbe ein Aufschlag, der zusĂ€tzlich zum Frachtgeld (carriage charge) dem Vertragspartner in Rechnung gestellt wird. Der jeweilige Betrag richtet sich in der Regel nach der Höhe der aktuellen StrassenbenutzungsgebĂŒhr fĂŒr Camions auf Autobahnen (autobahn toll) bzw. bei Anlieferung im innerstĂ€dtischen Bereich zusĂ€tzlich nach der dort allfĂ€llig erhobenen Citymaut (inner city toll). Verlangt die Lieferung auch das Befahren von gebĂŒhrenpflichtigen Privatstrassen, so wird der Kunde daneben mit der dort erhobenen Maut (road user charge) belastet. Weil die entsprechenden NutzungsgebĂŒhren oftmals rasch erhöht werden (etwa die Citymaut in AbhĂ€ngigkeit von der innerstĂ€dtisch gemessenen Feinstaub-Belastung), so mĂŒssen sich Spediteure (Spetter) von diesen schwer kalkulierbaren Kosten (erratic costs) freihalten, um nicht Verluste einzufahren. Siehe Dieselgeld, Maut, Referenzpreis, Standgeld, Wartegeld.

© UniversitÀtsprofessor Dr. Gerhard Merk, UniversitÀt Siegen